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Bruchtest unter 15 Jahre

Neue Regel ab 01.01.2024

Als Pflichtprogramm ist bei Jugendlichen unter 15 Jahre anstelle der Bruchtests ein frei zu wählendes zusätzliches Prüfungsfach aus einem der im jeweiligen Wahlpflichtteil
optional aufgeführten Prüfungsdisziplinen vorzuführen.